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AGB

Netzwerk 2000 Handelsgesellschaft für Datentechnik GmbH

1. Allgemeines Für alle Angebote der Netzwerk 2000 GmbH gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen: Die Angebote der Firma Netzwerk 2000 sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Netzwerk 2000, Spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Zusätzliche oder entgegenstehende Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, falls Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das Angebot der Netzwerk 2000 GmbH richtet sich ausschließlich an Handel und Gewerbe. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Netzwerk 2000 GmbH zumutbar sind. Maße, Zeichnungen und Abbildungen in Netzwerk 2000 Unterlagen sind nicht verbindlich.

2. Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, Frachtversicherung und der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Waiblingen oder direkt vom Hersteller. Die Berechnung erfolgt zu den Listenpreisen, die am Versandtag gelten. Die Preise für Kupferkabel enthalten eine Kupferbasis von 150.- für 100 kg Kupfer, für Fernmeldekabel 100.- für 100 kg Kupfer, für Erdkabel Hohlpreis, sofern bei der Preisabgabe anders lautende Werte genannt werden. Die Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die DEL Notierung am Vortage des Auftrags Eingang zuzüglich 1% für Metallbezugskosten. Leistungen und Dienstleistungen von der Firma Netzwerk 2000, welche außerhalb der Geschäftszeiten (Mo.- Do. 07:30 bis 17:30, Fr. 07:30 bis 14:30) liegen, werden mit zusätzlichen Aufschlägen für Fahrt und Leistung in Rechnung gestellt. Sollten während der Arbeiten vom Auftraggeber entgegen dem vertraglich (Auftragsbestätigung) vereinbarten Leistungsumfang zusätzliche Leistungen gefordert werden (ob in mündlicher oder schriftlicher Form), so erkennt dieses die Firma Netzwerk2000 und der Auftraggeber als eine Erweiterung der vertraglich vereinbarten Leistung gem. dem deutschen Recht an. Die Firma Netzwerk 2000 behält sich das Recht der zusätzlichen Berechnung vor.

3. Lieferung und Leistung Die Netzwerk 2000 GmbH ist bemüht, alle Aufträge unverzüglich auszuliefern. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Falls Netzwerk 2000 GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage ist, verpflichtet sich der Käufer, Netzwerk 2000 GmbH eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beträgt mindestens vier Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die Firma Netzwerk 2000 berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung. Rücksendungen bedürfen vorheriger Zustimmung. Rücknahmekosten werden anteilig mit 20% des Warenwertes bzw. mindestens 40,00 € berechnet. Eine Rücksendung an uns muß frei Haus erfolgen. Bei Kabellieferungen sind Unter- und Überlängen bis 10% zulässig. Die Lieferung eines Kabels kann in verschiedenen produktionstechnisch oder kommerziell bedingten Teillängen erfolgen. Bei Sonderaufträgen sind branchenüblich Unter- und Überlängen zu akzeptieren.

4. Versand und Gefahrenübergang Mit der Übergabe der Waren an die den Transport ausführenden Personen gehen alle Gefahren auf den Käufer über, die Firma Netzwerk 2000 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Bei Rücksendungen an die Netzwerk 2000 GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Netzwerk 2000 GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

5. Zahlungsbedingungen Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht andere Vereinbarungen vorliegen. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel werden nicht entgegen genommen.

6. Eigentumsvorbehalt Bis zur Zahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung behält sich Netzwerk 2000 GmbH das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Sofern der Besteller Vorbehaltswaren weiter veräußert, tritt der Besteller die daraus entstehenden Forderungen schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Netzwerk 2000 GmbH ab. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist unzulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Netzwerk 2000 GmbH berechtigt, neben Mahngebühren, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen Lieferungen oder Leistungen von der Firma Netzwerk 2000 an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Firma Netzwerk 2000 zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

7. Gewährleistung

7.1 Beanstandungen an der gelieferten Ware müssen vom Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Empfang durch eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Netzwerk 2000 Nachbesserung oder Ersatz-Lieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Netzwerk 2000 über. Falls Netzwerk 2000 Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die beanstandeten Produkte, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, sowie einer Kopie des Lieferscheins, auf eigene Kosten an Netzwerk 2000 GmbH zurückzusenden. Sollte die Ware trotz eingehender Tests fehlerfrei sein, wird eine Servicepauschale von € 50,- zuzüglich MwSt. und Versandkosten in Rechnung gestellt.

7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Installation, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Strom Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursachlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

7.3 Diese Gewährleistungsansprüche gegen Netzwerk 2000 beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Netzwerk 2000 etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

8. Haftung für Schäden Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden oder Verschulden bei Vertragsabschluß haftet Netzwerk 2000 GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist beschränkt auf den Wert der gelieferten Ware. Die persönliche Haftung von Netzwerk 2000 Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der Firma Netzwerk 2000 tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung. Netzwerk 2000 haftet nicht für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.

9. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist 71332 Waiblingen, Württemberg. Die Netzwerk 2000 GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

10.1 Netzwerk 2000 übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Netzwerk 2000 von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

10.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Netzwerk 2000 von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

11. Datenschutz Wir verpflichten uns, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechtes strikt einzuhalten. Dies betrifft insbesondere das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Mediendienststaatsvertrag und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir speichern und verarbeiten Kundendaten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber/Kunden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte schließen wir aus. Nutzungsprofile werden nur mit Zustimmung des Kunden erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Die Löschung von Adressdaten erfordert die Schriftform. Die Aufforderung zur Löschung muss von der betroffenen Person selbst an uns übermittelt werden. Wir verkaufen oder vermieten die Daten des Auftraggebers/Kunden in keinem Fall an Dritte. Dieser kann sicher sein, dass seine Daten nur in der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber/Kunden genutzt werden. Dazu verpflichten wir uns mit Annahme der Bestellung.

12. Sonstiges Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder durch spätere in Kraft tretende Gesetze unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem verbindlich. Beide Parteien verpflichten sich , eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, der mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollte.

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